Lokales

Blaulichtreport für Zweibrücken, 17.12.2024: Einbruch in Freizeitpark

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Einbruch in Freizeitpark

Zweibrücken (ots) -

In der Nacht von Sonntag auf Montag stiegen bislang unbekannte Täter in einen Freizeitpark im Gewerbepark Flughafen ein.Die Ermittler vermuten, dass sich die Täter Sonntagnacht, zwischen 4 und 5 Uhr Zutritt in das Gebäude verschafften. Im Objekt brachen die Diebe einen Automaten auf. Bei ihrem Diebeszug durch den Komplex wurden mehrere Räume aufgesucht und durchwühlt. Die Beamten gehen derzeit von einem Sachschaden von circa 6000 Euro aus. Die Kriminalpolizei Pirmasens hat die Ermittlungen aufgenommen.Die Polizei fragt: Hat Sonntagnacht jemand etwas Verdächtiges bemerkt?Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei Pirmasens unter der Telefonnummer 06331 520-0 oder unter kipirmasens@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.|krä

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeidirektion PirmasensPressestelle

Telefon: 06331-520-0 www.polizei.rlp.de/pd.pirmasens

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Original-Content von: Polizeidirektion Pirmasens, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 17.12.2024, 11:51 Uhr durch die Polizeidirektion Pirmasens übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Südwestpfalz

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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