Polizei News für Neuenhaus, 17.12.2024: Neuenhaus - Zeugen nach Diebstahl gesucht
Erstellt von Team Datenjournalismus
17.12.2024 12.12
Neuenhaus - Zeugen nach Diebstahl gesucht
Neuenhaus (ots) -
Am 9. Dezember kam es zu einem Diebstahl im Lidl-Markt in Neuenhaus. Der Vorfall ereignete sich gegen 17:45 Uhr, bei dem ein unbekannter männlicher Täter unter anderem Schuhe und einen Rasierer in einen Rucksack verstaute und den Laden verließ, ohne die Ware zu bezahlen. Beim Passieren der Kasse wurde er durch eine Kassiererin angesprochen. Infolgedessen versuchte der Täter zu flüchten, wurde jedoch von der Kassiererin aufgehalten. Der Beschuldigte schlug um sich und flüchtete anschließend. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Identifizierung des Täters führen könnten. Der Täter wird als etwa 40 Jahre alt und von kräftiger Statur beschrieben. Er hatte schwarzes Haar, war dunkel gekleidet mit einer schwarzen Cappy und trug einen schwarzen Rucksack bei sich. Zeugen/Zeuginnen, die etwas zum Sachverhalt sagen oder Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten sich bei der Polizei in Neuenhaus, Tel. 05941/989850, zu melden.
Diese Meldung wurde am 17.12.2024, 11:29 Uhr durch die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Grafschaft Bentheim
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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