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Polizeiticker für Tübingen, 16.12.2024: Eingeschlafen und bestohlen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Eingeschlafen und bestohlen

Tübingen (ots) -

Zu einem Diebstahl durch einen bislang unbekannten Täter ist es am frühen Samstagmorgen (14.12.2024) am Tübinger Hauptbahnhof gekommen.

Ersten Erkenntnissen zufolge befand sich ein 21-jähriger Reisender im Bereich des Blumenladens in der Bahnhofshalle, als er gegen 04:00 Uhr einschlief. Nachdem er circa eine Stunde später wieder aufwachte, stellte er den Diebstahl seines schwarzen Rucksacks der Marke "Champion", sowie seines Armbandes fest. In dem Rucksack soll sich unter anderem ein Mobiltelefon befunden haben. Der 21-jährige deutsche Staatsangehörige erstattete im Anschluss Anzeige bei der Bundespolizei.Diese ermittelt nun wegen des Verdachts des Diebstahls und nimmt sachdienliche Hinweise zur Tat oder dem unbekannten Täter unter der Rufnummer +49711870350 entgegen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, Koffer undHandgepäck nie unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Taschen- und Gepäckdiebe nutzen immer wieder die Unaufmerksamkeit von Reisenden aus, um Diebstähle zu begehen.

Diese Meldung wurde am 16.12.2024, 11:31 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Stuttgart übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Esslingen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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