Polizei News für Bremen, 16.12.2024: Nr.: 0787--Polizei fahndet mit Foto nach Täterin--
Erstellt von Team Datenjournalismus
16.12.2024 11.20
Nr.: 0787--Polizei fahndet mit Foto nach Täterin--
Bremen (ots) -
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Ort: BremenZeit: November 2023
Nach mehreren Betrugsdelikten fahnden die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen mit einem Foto nach einer bislang unbekannten Täterin.
Die Frau eröffnete im November vergangenen Jahres mit einem gestohlenen Personalausweis Konten bei verschiedenen Banken unter falscher Identität. Hierzu wurde auf dem gestohlenen Ausweis der Adressaufkleber gefälscht und die angebliche Meldeadresse eingefügt. Anschließend wurden unter Verwendung dieser betrügerisch erlangten Konten Gelder im insgesamt fünfstelligen Bereich aus anderen rechtswidrigen Taten entgegengenommen.
Bei der Eröffnung der Bankkonten wurde ein Bild von der Frau aufgenommen. Umfangreiche Ermittlungen führten bislang jedoch nicht zu ihrer Identifizierung. Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen fahnden nun mit einem Foto nach ihr.
Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe und fragt: Wer kann Angaben zu der abgebildeten Frau machen? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888 entgegen.
Diese Meldung wurde am 16.12.2024, 10:46 Uhr durch die Polizei Bremen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Bremen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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