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Polizeimeldungen für Bamberg / Schweinfurt / Würzburg, 16.12.2024: Hauptzollamt Schweinfurt warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Feuer für das Presseportal Bild: Adobe Stock / yelantsevv

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Hauptzollamt Schweinfurt warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) -

Traditionell beginnt das neue Jahr mit einem Silvesterfeuerwerk. Für viele gehört der Kauf von Feuerwerkskörpern zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen wollen.Beim Kauf von Feuerwerkskörpern ist jedoch Vorsicht geboten. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung eingeführt und angeboten. Auch in diesem Jahr rechnet der Zoll wieder mit einer hohen Anzahl an nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, die entweder aus dem europäischen Ausland mitgebracht oder im Internet bestellt werden.

"Die Verwendung von nicht für den deutschen Markt zugelassenen Feuerwerkskörpern kann zu schlimmen Verletzungen führen und folgenschwere Auswirkungen auf die Gesundheit haben. In jedem Fall sollte auf den Kauf von Feuerwerkskörpern verzichtet werden, deren Herkunft man nicht nachvollziehen kann oder die über keine entsprechende CE-Kennzeichnung verfügen" rät Benedikt Danz, Sprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt.

Neben der Gefahr für Leib und Leben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Eine Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.

In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper vom Zoll beschlagnahmt oder sichergestellt.

Weiterhin gilt zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist immer eine derartige Erlaubnis erforderlich.

Damit es kein böses Erwachen gibt, informieren Sie sich über die legale Einfuhr von Feuerwerkskörpern also am besten im Vorfeld auf der Internetseite des Zolls:https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2024/vub_feuerwerkskoerper_2024.html

Diese Meldung wurde am 16.12.2024, 08:10 Uhr durch das Hauptzollamt Schweinfurt übermittelt.

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