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Polizeimeldungen für Schwerin, 13.12.2024: Diebstahl aus unverschlossenem Fahrzeug - Polizei rät zur Vorsicht

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Diebstahl aus unverschlossenem Fahrzeug - Polizei rät zur Vorsicht

Schwerin (ots) -

Die Kriminalpolizei Schwerin hat die Ermittlungen aufgenommen, nachdem Tatverdächtige in der vergangenen Woche ihr Augenmerk mehrfach auf scheinbar unverschlossene Fahrzeuge im Bereich der Schweriner Altstadt gerichtet hatten.

In einem Fall entwendeten die Täter ein Portmonee und Zigaretten aus einem Rucksack auf dem Beifahrersitz. In weiteren Fällen wurden die Fahrzeuge geöffnet und durchsucht, jedoch nichts entwendet. Die Sachverhalte ereigneten sich zwischen Dienstag- und Donnerstagnachmittag in der Wismarschen Straße, der Graf-Schack-Allee sowie im Bereich Reiferbahn.

Um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, ruft die Polizei zu besonderer Vorsicht auf und empfiehlt die folgenden Maßnahmen:

  • Fahrzeuge immer verschließen: Vergewissern Sie sich nach dem Abschließen, dass die Türen tatsächlich gesichert sind.
  • Keine Wertsachen sichtbar liegen lassen: Vermeiden Sie es, Taschen, Rucksäcke oder andere Wertsachen im sichtbaren Bereich des Fahrzeugs zurückzulassen - selbst dann, wenn diese leer sind.

Diese Meldung wurde am 13.12.2024, 16:18 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Vorpommern-Greifswald

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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