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Polizei News für Mildstedt, 13.12.2024: Zwei Einbrüche in Einfamilienhäuser, Polizei sucht Zeugen und gibt Tipps gegen Einbrüche ins Eigenheim

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Zwei Einbrüche in Einfamilienhäuser, Polizei sucht Zeugen und gibt Tipps gegen Einbrüche ins Eigenheim

Mildstedt (ots) -

Am Mittwochnachmittag (11.12.24), in der Zeit zwischen 15.30 Uhr und 18.30 Uhr, wurde in der Straße "Allee" in Mildstedt in ein Einfamilienhaus eingebrochen. Der oder die unbekannten Täter öffneten gewaltsam eine Terrassentür, durchsuchten anschließend die Räumlichkeiten des Einfamilienhauses und entkamen u.a. mit einer Rolex-Uhr, einem Goldarmband, einer hochwertigen Winterjacke und zwei Paar hochwertigen Schuhe.

In der Zeit von Dienstagabend (10.12.24), ca. 18 Uhr, bis Donnerstagnachmittag (12.12.24), 14.00 Uhr, wurde in ein Einfamilienhaus in der Hauptstraße in Mildstedt eingebrochen. Durch das Aufstechen des Fensterkitts eines rückwärtigen Fensters gelangten der oder die unbekannten Täter in das Haus und durchsuchten die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen. Entwendet wurde Schmuck.

Die Kriminalpolizei in Husum fragt: Haben Sie verdächtige Personen oder Fahrzeuge in Mildstedt beobachtet, die mit diesen Taten im Zusammenhang stehen könnten? Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04841-8300 zu melden.

Polizeiliche Tipps gegen Einbruchdiebstahl in Wohnungen und Häusern

Besonders in der Winterzeit oder während der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko für Einbrüche. Die Polizei empfiehlt folgende Maßnahmen, um Ihr Zuhause zu schützen:

  1. Mechanische Sicherungen

  2. Fenster und Türen sichern:

Installieren Sie einbruchhemmende Fensterbeschläge, Schlösser und Riegel. Abschließbare Fenstergriffe bieten zusätzlichen Schutz.

  • Hochwertige Schließsysteme:

Verwenden Sie geprüfte Türschlösser und Sicherheitsschließbleche, besonders bei Haustüren und Kellertüren.

  • Keller- und Dachfenster: Schützen Sie diesem mit massiven Gitterstäben oder Sicherheitsverriegelungen

  • Elektronische Sicherheitsmaßnahmen

  • Alarmanlagen:

Nutzen Sie zertifizierte Alarmanlagen, die bei unbefugtem Zutritt auslösen und abschreckend wirken.

  • Beleuchtung mit Bewegungsmeldern:

Installieren Sie Bewegungsmelder im Außenbereich und beleuchten Sie dunkle Zugangswege.

  • Smart-Home-Technologien:

Mit smarten Systemen können Sie Licht, Rollläden und Kameras fernsteuern, um Anwesenheit vorzutäuschen

  1. Verhaltenstipps

  2. Türen und Fenster immer abschließen:

Auch bei kurzer Abwesenheit sollten Fenster und Türen geschlossen und abgeschlossen sein.

  • Kein Hinweis auf Abwesenheit:

Lassen Sie keine Nachrichten an der Tür oder den Anrufbeantworter laufen, die auf Ihre Abwesenheit hinweisen.

  • Licht und Anwesenheit simulieren:

Nutzen Sie Zeitschaltuhren, um Lichter und Geräte regelmäßig ein- und auszuschalten

  1. Nachbarschaftshilfe

  2. Wachsame Nachbarschaft:

Informieren Sie vertrauenswürdige Nachbarn über Ihre Abwesenheit und bitten Sie sie, den Briefkasten zu leeren und auf Auffälligkeiten zu achten.

  • Ungewöhnliche Situationen melden:

Verdächtige Personen oder Fahrzeuge sollten der Polizei gemeldet werden.

  1. Wertgegenstände sichern

  2. Verwendung eines Tresors:

Bewahren Sie Wertsachen, Schmuck und Dokumente in einem geprüften Tresor auf.

  • Inventarliste führen:

Fotografieren Sie wertvolle Gegenstände und notieren Sie Seriennummern. Dies erleichtert die Wiederbeschaffung im Schadensfall.

  1. Präventionsberatungen der Polizei nutzen

  2. Kostenlose Sicherheitsberatung:

Die Polizeidirektion Flensburg bietet Beratungen zum Einbruchschutz an.Außerdem finden Sie weitere Informationen unter www.polizei-beratung.de.

Diese Meldung wurde am 13.12.2024, 14:51 Uhr durch die Polizeidirektion Flensburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Flensburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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