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Blaulichtreport für Gelsenkirchen, 13.12.2024: Zeugin reagiert schnell - Polizei fasst zwei jugendliche Einbrecherinnen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Zeugin reagiert schnell - Polizei fasst zwei jugendliche Einbrecherinnen

Gelsenkirchen (ots) -

Am Donnerstagnachmittag, 12. Dezember 2024, erhielt die Leitstelle der Polizei Gelsenkirchen, gegen 11.15 Uhr, Kenntnis von mehreren Wohnungseinbrüchen in Bulmke-Hüllen. Eine 66-jährige Zeugin hatte aus Gelsenkirchen alarmierte die Polizei.

Die Gelsenkirchenerin zuvor bemerkte, dass die Haustür einer Nachbarswohnung offen stand. Unmittelbar danach sah sie zwei weibliche Jugendliche, die fluchtartig das Mehrfamilienhaus an der Germanenstraße verließen und wählte den Notruf. Daraufhin informierte sie umgehend die Polizei.Auf dem Weg zum Tatort entdeckten Polizeibeamte auf der Skagerrakstraße zwei weibliche Personen, die der Beschreibung der Zeugin entsprachen. Als die beiden Jugendlichen kontrolliert werden sollten, flüchteten sie in Richtung Florastraße. An der Kreuzung Skagerrakstraße /Wanner Straße konnten sie eingeholt und kontrolliert werden.Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den beiden Tatverdächtigen um zwei Zwölfjährige, jeweils ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Da beide keine Ausweisdokumente mit sich führten, jedoch vermutliches Tatwerkzeug mit sich trugen, wurden sie zu einer Polizeiwache gebracht. Das Werkzeug wurde sichergestellt. Nachdem die Identität der beiden Jugendlichen zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wurden sie dem Jugendamt Gelsenkirchen übergeben.Im Rahmen der Anzeigenaufnahme konnten in dem Wohnhaus noch weitere Wohnungen mit beschädigten oder aufgebrochene Wohnungstüren festgestellt werden.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Diese Meldung wurde am 13.12.2024, 14:33 Uhr durch die Polizei Gelsenkirchen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gelsenkirchen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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