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Polizeimeldungen für Werlte, 13.12.2024: Werlte - 91-Jähriger erneut Opfer eines Einbruchs

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Werlte - 91-Jähriger erneut Opfer eines Einbruchs

Werlte (ots) -

In der Nacht zu Freitag kam es in Werlte zu einem erneuten Einbruch in ein Wohnhaus in der Straße "Nordholte". Der Vorfall ereignete sich gegen 2.40 Uhr, als sich ein unbekannter Täter gewaltsam Zutritt zu dem Haus eines 91-jährigen Bewohners verschaffte.

Der Senior wurde durch Geräusche geweckt und entdeckte eine schwarz gekleidete Person in seinem Schlafzimmer. Als er den Eindringling ansprach, ergriff dieser die Flucht. Der Täter entwendete Bargeld und möglicherweise weitere Gegenstände, die derzeit noch überprüft werden. Der Geschädigte blieb körperlich unverletzt, steht jedoch unter Schock.

Die Polizei Werlte nimmt Zeugenhinweise unter der Rufnummer 05951/995300 entgegen. Jede Beobachtung, insbesondere in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2024, könnte bei der Aufklärung des Falls helfen.

Bereits am 24. September 2024 war es an derselben Adresse zu einem Einbruch gekommen. Die Polizei prüft mögliche Zusammenhänge zwischen den Taten. Die Ermittlungen dauern an.

Diese Meldung wurde am 13.12.2024, 09:00 Uhr durch die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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