Polizeiticker für Rickling, 12.12.2024: Rickling - Polizei sucht Zeugen nach Wohnungseinbruchdiebstahl in der Schönmoorer Straße
Erstellt von Team Datenjournalismus
12.12.2024 16.09
Rickling - Polizei sucht Zeugen nach Wohnungseinbruchdiebstahl in der Schönmoorer Straße
Rickling (ots) -
Am Donnerstag (12.12.2024) ist in der Schönmoorer Straße ein Wohnungseinbruchdiebstahl festgestellt worden.
Nach ersten Informationen haben unbekannte Täter in der Zeit zwischen Mittwoch, 11.12.2024, 19:00 Uhr und Donnerstag, 12.12.2024, 09:30 Uhr ein Einfamilienhaus gewaltsam betreten und elektrisches Werkzeug entwendet.
Der Schaden liegt nach vorsichtiger Einschätzung im oberen vierstelligen Bereich.
Die Kriminalpolizei in Pinneberg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen, die in der Nähe des Tatortes verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben.
Sachdienliche Hinweise nehmen die Beamten unter der Rufnummer 04101 - 202-0 oder per E-Mail an SG4.Pinneberg.KI@polizei.landsh.de entgegen.
Seit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche.
Die Sachgebiet "Prävention" der Polizeidirektion Bad Segeberg bietet nach Terminvereinbarung Einbruchschutzberatung vor Ort an.
Kreis Segeberg: 04551 884-2141
Kreis Pinneberg: 04101 202-244
Weitere Informations- und Beratungsangebote der Landespolizei finden Sie unter www.polizei.schleswig-holstein.de im Bereich Prävention - Einbruchschutz.
Hier finden Sie unter anderem weitergehende Informationsbroschüren und Videos sowie Kontaktdaten von zertifizierten Fachfirmen für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes bzw. diesbezügliche Förderprogramme.
Darüber hinaus bittet die Polizei:
Seien Sie wachsam! Achten Sie auf verdächtige Personen in Ihrer Nachbarschaft. Scheuen Sie sich nicht den Notruf 110 zu wählen, wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen sollten.
Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 15:29 Uhr durch die Polizeidirektion Bad übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Segeberg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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