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Polizeimeldungen für Augsburg, 12.12.2024: Polizei ermittelt nach Diebstahl aus Kleintransporter

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Polizei ermittelt nach Diebstahl aus Kleintransporter

Augsburg (ots) -

Lechhausen - Am Mittwoch (11.12.2024) entwendete ein bislang unbekannter Täter Werkzeugmaschinen aus einem unversperrten Kleintransporter in der Donaustraße.

Der Kleintransporter war im Zeitraum von 07.00 bis 07.15 Uhr auf einem Supermarktparkplatz abgestellt. Es entstand ein Beuteschaden im mittleren vierstelligen Bereich.

Die Polizeiinspektion Augsburg Ost ermittelt nun wegen Diebstahls und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0821/323-2310.

Um sich vor derartigen Diebstählen zu schützen, empfiehlt die Polizei Folgendes:

  • Vergewissern Sie sich immer, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist. Achten Sie, falls vorhanden, auf optische und akustische Signale. Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören und so das Verriegeln verhindern.

  • Lassen Sie keine Wertsachen (z. B. Handy, Laptop, Kamera) oder Bargeld sichtbar im Auto liegen. Auch Ihr mobiles Navigationsgerät sowie die Halterung sollten Sie beim Verlassen des Wagens entfernen.

  • Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, aktivieren Sie diese.

  • Schließen Sie Fenster, Schiebedach oder Faltdach bei Cabrios.

  • Lassen Sie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Hinweise zur Wohnungsanschrift und Hausschlüssel nie im Fahrzeug. Zum Autodiebstahl könnte sonst noch ein Wohnungseinbruch hinzukommen.

Weitere Tipps rund um den Schutz Ihres Autos finden Sie in folgendem Flyer:

https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/017-FB-Sicherheit-rund-ums-Fahrzeug.pdf

Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 14:36 Uhr durch das Polizeipräsidium Schwaben übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Augsburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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