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Polizeimeldungen für Oldenburg, 12.12.2024: Fünf Einbrüche im Stadtgebiet von Oldenburg

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Fünf Einbrüche im Stadtgebiet von Oldenburg

Oldenburg (ots) -

Die Polizei Oldenburg hat gestern fünf Einbrüche im Stadtgebiet aufgenommen. Die Ermittlungen laufen, es werden Zeugen gesucht.

+++ Einbruch in Reisebüro an der Cloppenburger Straße

In der Zeit von Montagabend bis Dienstagvormittag brachen bislang unbekannte Täter in ein Reisebüro an der Cloppenburger Straße ein. Dabei verschafften sie sich gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten und entwendeten einen E-Scooter. (1534121)

+++ Einbruch in Einfamilienhaus an der Kurt-Schuhmacher-Straße

Am gestrigen Abend brachen unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus an der Kurt-Schuhmacher-Straße ein. Sie öffneten gewaltsam ein Fenster, ließen jedoch anschließend von der weiteren Tatausführung ab und flüchteten ohne Beute. (1536922)

+++ Wohnungseinbruch in der Nikolausstraße

Zwischen Dienstagabend (ca. 16:00 Uhr) und Mittwochmorgen (ca. 03:00 Uhr) hebelten Unbekannte die Tür einer Wohnung in der Nikolausstraße auf. Aus der Wohnung wurden eine Spielekonsole sowie ein Fernseher gestohlen. (1537264)

+++ Einbruch in Reihenhaus in der Bürgerstraße

Im Verlauf des gestrigen Tages war ein Reihenhaus in der Bürgerstraße das Ziel von Einbrechern. Die Täter hebelten eine Tür des Hauses auf, durchsuchten das Haus und entkamen mit Schmuck als Beute. (1536750)

+++ Einbruch in Haus an der Ludwig-Erhard-Straße

Am gestrigen Abend, zwischen 17:00 und 20:00 Uhr, drangen Unbekannte in ein Haus an der Ludwig-Erhard-Straße ein. Nach der Durchsuchung der Räume flüchteten sie offenbar ohne Beute. (1536792)

Wer in den genannten Zeiträumen verdächtige Personen oder Fahrzeuge in den betroffenen Straßen bemerkt hat oder andere sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0441-7904115 bei der Polizei zu melden.

Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 11:40 Uhr durch die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Oldenburg (Oldb)

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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