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Blaulichtreport für Ulm, 12.12.2024: (UL) Staig - Einbruch in Wohnhaus / Am Mittwoch stieg ein Einbrecher in ein Gebäude bei Staig ein.

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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(UL) Staig - Einbruch in Wohnhaus / Am Mittwoch stieg ein Einbrecher in ein Gebäude bei Staig ein.

Ulm (ots) -

Zwischen 11.30 Uhr und 21.15 Uhr hebelte ein Unbekannter die Terrassentür an einem Einfamilienhaus in der Hauptstraße im Ortsteil Altheim auf. Im Anschluss durchsuchte der Einbrecher die Räumlichkeiten. Den ersten Erkenntnissen zufolge fand er wohl Schmuck und Bargeld. Mit seiner Beute flüchtete er. Spezialisten der Polizei sicherten die Spuren. Das Polizeirevier Ulm-West (Tel. 0731/188-3812) hat die Ermittlungen aufgenommen und Spuren gesichert. Den Sachschaden an der Terrassentür schätzt die Polizei auf mehrere hundert Euro.

Zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl kann die Beratung einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Anspruch genommen werden. Für die Menschen in der Region ist diese unter Tel. 0731/188-1444 zu erreichen. Die Polizei informiert kostenlos, unabhängig, produktneutral und kompetent, welche Sicherungen an Haus und Firma sinnvoll sind. Ergänzend bietet die Polizei Tipps unter www.k-einbruch.de.

++++2409676 (BK)

Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 10:58 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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