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Polizei News für Bremen, 12.12.2024: Nr.: 0777 --Öffentlichkeitsfahndung: Senior in Bremen betrogen--

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Nr.: 0777 --Öffentlichkeitsfahndung: Senior in Bremen betrogen--

Bremen (ots) -

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Ort: Bremen-Obervieland, OT HabenhausenZeit: 02.09.2024

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen bitten um Ihre Mithilfe: Nach einem Betrugsfall, bei dem ein 83-jähriger Bremer um Bargeld und Zahlungskarte gebracht wurde, suchen die Ermittler mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach dem Tatverdächtigen.

Am 2. September 2024 erhielt der Senior mehrfach Anrufe eines Mannes, der sich als "Herr Wagner" vorstellte und vorgab, Polizeibeamter zu sein. Der Anrufer behauptete, der Name des 83-Jährigen sei im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen drei Verdächtige aufgetaucht. Um Beweismittel vorsorglich sicherzustellen, forderte er die Herausgabe von Bargeld und Kreditkarte. Am Nachmittag erschien ein angeblicher Kollege in Zivil an der Tür des Mannes, der sich als Polizist ausgab. Der Betrüger betrat die Wohnung und ließ sich Bargeld sowie die Zahlungskarte übergeben. Während der Senior kurzzeitig den Raum verlassen musste, verschwand der Täter mit den Wertsachen. Mit der gestohlenen Karte hob er dann an verschiedenen Geldautomaten Bargeld ab. Dabei entstanden die jetzt veröffentlichten Bilder des Tatverdächtigen.

Die Polizei fragt: Wer kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort des abgebildeten Mannes geben? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362-3888 entgegen.

Die Polizei Bremen warnt ausdrücklich: Echte Polizisten fordern weder Bargeld noch Wertsachen zur Sicherstellung und holen solche Gegenstände auch nicht ab. Sollten Sie Anrufe dieser Art erhalten, legen Sie auf und verständigen Sie umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110.

Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 08:57 Uhr durch die Polizei Bremen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Bremen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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