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Polizeimeldungen für Dortmund, 12.12.2024: Nach Streitigkeit: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Nach Streitigkeit: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Dortmund (ots) -

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (12. Dezember) ereignete sich ein Streitgespräch zwischen zwei Männern am Dortmunder Hauptbahnhof. Einer davon soll zwei Messer mit sich führen.

Gegen 3 Uhr beobachtete ein Kioskmitarbeiter am Hauptbahnhof Dortmund eine verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Dabei soll es zu Beleidigungen in polnischer Sprache gekommen sein. Daraufhin soll der 44-Jährige in seinen Rucksack gegriffen haben. Der Angestellte habe zwei Messer erblickt und aus diesem Grund die Bundespolizei verständigt.Der Mitarbeiter hatte die beiden Beteiligten zwischenzeitlich der Filiale verwiesen. Die Uniformierten stellten den polnischen Staatsbürger am Haupteingang. Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte zwei Cuttermesser in seiner rechten Jackentasche auf, welche sichergestellt wurden. Zudem konnten die Polizisten mit Hilfe einer Bankkarte die Identität des Wohnungslosen feststellen.

Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund seit wenigen Tagen per Haftbefehl nach diesem suchte. Das Amtsgericht Hamm hatte den Mann rechtskräftig im Mai 2022, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in drei Fällen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 10,- Euro verurteilt.Die Hälfte der Strafe hatte er in der Vergangenheit bereits beglichen. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,7 Promille alkoholisiert war. Der Gesuchte konnte die geforderte Summe in Höhe von 400, Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufbringen. Nach seiner Festnahme brachten die Uniformierten ihn für die nächsten 40 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.

Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 09:04 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Dortmund

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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