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Polizeimeldungen für Bergisch Gladbach, 12.12.2024: Bergisch Gladbach - Wohnungseinbruch im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Bergisch Gladbach - Wohnungseinbruch im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses

Bergisch Gladbach (ots) -

Gestern Abend (11.12.), zwischen 18:00 Uhr und 20:15 Uhr, hat sich in der Schützenstraße ein Wohnungseinbruchdiebstahl in einem Mehrfamilienhaus ereignet.

Die Besitzer einer Wohnung im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses kamen nach Hause und stellten fest, dass die Balkontür aufgebrochen wurde und alarmierten umgehend die Polizei.Im Wohnzimmer sowie im Schlafzimmer wurden offensichtlich Schubladen durchwühlt.Nach ersten Erkenntnissen der Geschädigten wurde Schmuck entwendet.

Der angeforderte Erkennungsdienst hat eine Spurensicherung am Tatort durchgeführt.Wer sachdienliche Hinweise zu diesem Einbruch geben kann, wendet sich bitte an das zuständige Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg unter Tel. 02202 205-0. (ct)

Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 08:20 Uhr durch die Polizei Rheinisch-Bergischer übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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