Blaulichtreport für Ludwigshafen, 11.12.2024: Falscher PayPal-Mitarbeiter erbeutet 1.000 Euro
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.12.2024 12.48
Falscher PayPal-Mitarbeiter erbeutet 1.000 Euro
Ludwigshafen (ots) -
Eine 61-Jährige erhielt am Montag (09.12.2024) einen Anruf eines angeblichen PayPal-Mitarbeiters. Er gab an, dass ihr PayPal-Konto gehackt worden sei. Um zu überprüfen, ob Viren auf ihrem PC und Smartphone seien, installierte die 61-Jährige eine Software auf beiden Geräten. Dadurch erhielt der Täter Zugriff auf den PC und auf das Smartphone. Um die Viren zu löschen musste die 61-Jährige Pay-Karten im Gesamtwert von 1.000 Euro kaufen. Anschließend übermittelte sie die Pay-Codes an den falschen PayPal-Mitarbeiter.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:
- Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!
- Achten Sie auf die Kosten: Deutsche Anbieter von Internetseiten müssen Bezahlinhalte mittels eines deutlich erkennbaren Buttons kennzeichnen. Bei einem Abonnement muss auf der Internetseite neben dem Preis deutlich auch die Mindestlaufzeit genannt werden. Dies gilt jedoch nicht für Angebote auf ausländischen Servern.
- Zur Überprüfung eines Online-Angebots hilft auch ein Blick in Diskussionsforen im Internet.
- Zahlen Sie niemals per Vorkasse Geld an Ihnen unbekannte Anbieter. - Nutzen Sie sichere Zahlungswege, z. B. Überweisungen auf Girokonten. Seriöse Internetportale stellen Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung, die Ihr Geld schützen.
- Melden Sie dubiose Angebote dem Portalbetreiber oder dem Original-Hersteller/- Vertrieb.
- Erste Hilfe bei Betrugsverdacht: Speichern Sie alle E-Mails als Beweis. Fertigen Sie von der Internetseite einen Screenshot an. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Machen Sie, wenn noch möglich, bereits geleistete Zahlungen rückgängig und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Prüfen Sie in Online-Shops u. a. Impressum, AGB und Verlinkungen zu Zahlungsdiensten. Nutzen Sie öffentliche Telefonbücher oder Gütesiegelbetreiber zur Gegenkontrolle.
- Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit Mahnverfahren oder hohen Kosten einschüchtern. Informieren Sie sich bei Verbraucherzentralen, einem Fachanwalt oder im Internet über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
- Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Diese Meldung wurde am 11.12.2024, 12:13 Uhr durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Rhein-Neckar-Kreis
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Rhein-Neckar-Kreis 451 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 11% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 44%. Unter den insgesamt 158 Tatverdächtigen befanden sich 105 Männer und 53 Frauen. 22% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 28 |
21 bis 25 | 21 |
25 bis 30 | 19 |
30 bis 40 | 35 |
40 bis 50 | 29 |
50 bis 60 | 18 |
über 60 | 8 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 483 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Rhein-Neckar-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 35%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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