Polizeimeldungen für Stadtlohn, 11.12.2024: Stadtlohn - Taschendiebe aktiv
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.12.2024 12.07
Stadtlohn - Taschendiebe aktiv
Stadtlohn (ots) -
Tatort: Stadtlohn, Breul;
Tatzeit: 10.12.2024, zwischen 16.15 Uhr und 16.25 Uhr;
Bestohlen hat eine Unbekannte am Dienstag eine Frau in Stadtlohn. Sie hielt sich zwischen 16.15 Uhr und 16.25 Uhr in einem Verbrauchermarkt an der Straße Breul auf. Als sie an der Kasse ihren Einkauf bezahlen wollte stellte sie fest, dass die Täterin ihre Geldbörse aus ihrer Jackentasche gezogen hatte. Die Geschädigte war zuvor angerempelt worden.
Die Polizei erneuert ihre Warnung: Taschendiebe nutzen für ihr kriminelles Handwerk gerne Situationen, in denen es zu Gedränge kommt - eine flüchtige Berührung oder ein kurzer Rempler fallen dort nicht so schnell auf. Den Taschendieben reichen schon wenige Augenblicke und gegebenenfalls das Ablenkungsmanöver eines Mittäters, um an ihre Beute zu kommen. Zudem fällt auf, dass die Diebe vermehrt in Verbrauchermärkten ohne Videoüberwachung ihre Taten begehen.
Wer sich davor schützen will, sollte Wertsachen in einer verschlossenen Innentasche verstauen - am besten Geld und Papiere in unterschiedlichen Taschen. Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder ähnliches bieten zusätzliche Sicherheit. Bei Taschen sollte die Verschlussseite zum Körper hin und auf der Vorderseite des Körpers getragen werden. Natürlich sollte man seine Wertsachen nicht aus den Augen lassen, auch nicht bei der Suche nach Waren während des Einkaufs. Weitere Tipps und Informationen dazu bietet unter anderem die Internetseite https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/. (ms)
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde BorkenPressestelleMarkus Hüls (mh), Peter Lefering (pl), Thorsten Ohm (to), Ann-Christin Osterholt (ao), Müzeyyen Sander (ms)Telefon: 02861-900-2222https://borken.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 11.12.2024, 11:35 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Borken übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Borken
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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