Blaulichtreport für Bergisch Gladbach, 11.12.2024: Bergisch Gladbach - Täter steigen über Balkon in Hochparterrewohnung ein
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.12.2024 11.27
Bergisch Gladbach - Täter steigen über Balkon in Hochparterrewohnung ein
Bergisch Gladbach (ots) -
Gestern (10.12.) um 13:15 Uhr ist ein Einbruch in eine Hochparterrewohnung eines Mehrfamilienhauses in der Straße In der Taufe im Stadtteil Refrath festgestellt worden.
Über den Balkon haben sich bislang Unbekannte Zugang zur Balkontür der Wohnung verschafft und diese anschließend gewaltsam aufgebrochen. Die Wohnung wurde durch die Täter offensichtlich augenscheinlich nach Wertgegenständen durchsucht.
Am Sonntag zuvor (08.12.) um 13:00 Uhr soll zuletzt ein Berechtigter in der Wohnung gewesen sein, so dass die Tat in diesem Abwesenheitszeitraum passiert sein muss.
Nach ersten Erkenntnissen haben die Täter vermutlich keine Beute gemacht.Zum Tatort wurde der Erkennungsdienst gerufen, um mögliche Spuren der Täter zu sichern.
Wenn Sie verdächtige Beobachtungen im Tatzeitraum gemacht haben, wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 02202 205-0 an das zuständige Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg. (ct)
Diese Meldung wurde am 11.12.2024, 10:53 Uhr durch die Polizei Rheinisch-Bergischer übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rheinisch-Bergischer Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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