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Polizeimeldungen für Lüdenscheid, 11.12.2024: Ingewahrsamnahme, Einbruch und Diebstahl

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Ingewahrsamnahme, Einbruch und Diebstahl

Lüdenscheid (ots) -

Eine 37-jährige alkoholisierte Frau aus Lüdenscheid durfte die Nacht zu Mittwoch im Polizeigewahrsam verbringen, nachdem sie zuvor versuchte eine Beamtin zu schubsen und die Faust erhob. Die Beschuldigte aus dem Nelkenweg hatte im Laufe der Nacht bereits zwei Mal Besuch von der Polizei, da sie und ihre Söhne die Ruhe der Nachbarn störten. Trotz Ermahnung verhielt man sich weiter unangemessen laut, sodass der Sohn der 37-jährigen der Wohnung verwiesen wurde.Da die Beschuldigte den anschließenden polizeilichen Aufforderungen nicht nachkam, sich verbal aggressiv verhielt und einer Polizistin mit Schlagbewegungen entgegentrat, wurde sie gefesselt und in den Streifenwagen gesetzt. Die Frau erlitt während der Festnahme eine Platzwunde am Kopf. Eine stationäre Behandlung war nicht erforderlich. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines versuchten tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Unbekannte Täter entwendeten in der Nacht zu Montag den E-Scooter eines 24-jährigen Geschädigten in der Schillerstraße in Lüdenscheid. Der Geschädigte hatte den Scooter mit einem Schloss gesichert. Hinweise nimmt die Polizei Lüdenscheid unter 9099-0 entgegen.Eine 87-jährige Dame meldet den Diebstahl eines Kupferkreuzes am Grab ihrer verstorbenen Schwester auf dem Friedhof in der Rahmedestraße in Lüdenscheid. Die Tat ereignete sich zwischen dem 18.Oktober und dem 01.November dieses Jahres. Täterhinweise nimmt die Polizei Lüdenscheid unter 9099-0 entgegen.(lk)

In der Nacht zum Montag wurde versucht, in eine Bäckerei an der Herscheider Landstraße einzubrechen. Offenbar gelangte der Täter nicht in das Gebäude.(cris)

Diese Meldung wurde am 11.12.2024, 08:35 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Märkischer übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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