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Blaulichtreport für Schramberg-Sulgen, 10.12.2024: (Schramberg-Sulgen / Lkr. Rottweil) - Vandalismus und Einbruch: Polizei ermittelt (08.12.2024)

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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(Schramberg-Sulgen / Lkr. Rottweil) - Vandalismus und Einbruch: Polizei ermittelt (08.12.2024)

Schramberg-Sulgen (ots) -

In der Nacht zum Sonntag hat ein 21-Jähriger in der Heiligenbronner Straße Einbruchspuren an einer Bäckerei sowie eine beschädigte Fensterscheibe eines benachbarten Supermarktes hinterlassen. Der junge Mann verschaffte sich über ein Fenster gewaltsam Zutritt zur Bäckerei. Im Innenraum öffnete er Kassen und Schränke, entwendete nach bisherigen Erkenntnissen jedoch nichts. Bei einem unmittelbar anliegenden Supermarkt beschädigte er nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ebenfalls mit einem Stein eine Fensterscheibe, die jedoch nicht durchbrach.

Am frühen Morgen kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem der 21-Jährige aggressiv auffiel: Nachdem er in einem Club gegenüber dem Personal ausfällig geworden war, wurde er des Lokals verwiesen. Wenig später kehrte er zurück und belästigte die Gäste vor dem Lokal. Dabei soll er einer 23-jährigen Frau ins Gesicht geschlagen und sich anschließend mit einer Eisenstange bewaffnet haben. Auf der anschließenden Flucht konnte er nach dem Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei überwältigt und festgenommen werden.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten Spuren am Tatort festgestellt werden, die auf den 21-Jährigen schließen lassen. Ein Zusammenhang zwischen dem Einbruch und den weiteren Vorfällen wird geprüft.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 07422-2701-0 beim Polizeirevier Schramberg zu melden.

Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 14:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rottweil

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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