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Polizei News für Fulda, 10.12.2024: Zeugenaufruf nach gefährlicher Körperverletzung - Wohnungseinbruch

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Zeugenaufruf nach gefährlicher Körperverletzung - Wohnungseinbruch

Fulda (ots) -

Zeugenaufruf nach gefährlicher Körperverletzung

Fulda. Am Samstagabend (07.12.) kam es gegen 18.35 Uhr zu einer Auseinandersetzung im Bereich des ZOB. Demnach fuhr eine Personengruppe mit einem Linienbus vom Heertorplatz in Richtung des Zentralen Omnibus Bahnhofes, als es nach aktuellen Informationen zu einem Streit mit einer im Bus befindlichen Frau kam. Als die Personengruppe den Bus am ZOB verließ, verletzte die Unbekannte einen 34-Jährigen durch Reizstoff und flüchtete. Der Mann wurde leicht verletzt und vor Ort durch die Besatzung eines Rettungswagen medizinisch versorgt.Die Frau kann wie folgt beschrieben werden: schulterlange braune Haare, braune Augen, Anfang 20, osteuropäisches Erscheinungsbild, bekleidet mit einem schwarzen Oberteil sowie einer schwarzen Mütze.Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.

Wohnungseinbruch

Fulda. Ein Mehrfamilienhaus in der Richard-Wagner-Straße war am Montag (09.12.), zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr, Ziel unbekannter Täter. Nach aktuellen Erkenntnissen hebelten diese ein Kellerfenster auf der Rückseite des Hauses auf, wodurch sie ins Innere gelangten. Dort gelangten die Langfinger über den Flur zu einer Wohnung, zu dieser sie sich ebenfalls gewaltsam Zutritt verschafften. Ob etwas entwendet wurde, ist derzeit noch nicht bekannt. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro.Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.

Julissa Sauermann

Kontakt:

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Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 14:25 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Fulda

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Fulda im Jahr 2022 insgesamt 288 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 17% davon blieben versuchte Straftaten. In 3 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 3 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 83%. Von insgesamt 284 Tatverdächtigen konnten 253 Männer und 31 Frauen identifiziert werden. 32% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21100
21 bis 2541
25 bis 3035
30 bis 4056
40 bis 5020
50 bis 6018
über 6014

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 269 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Fulda, die Aufklärungsquote lag bei 88%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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