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Blaulichtreport für Ludwigshafen, 10.12.2024: Betrug via SMS

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

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Betrug via SMS

Ludwigshafen (ots) -

Eine 42-Jährige erhielt am Montag (09.12.2024) eine SMS der Sparkasse. Anschließend meldete sich ein angeblicher Sparkassen-Mitarbeiter und fordert sie auf über ihre TAN-App TAN-Nummern zu generieren. Die 42-Jährige übermittelte die TAN-Nummern. Dadurch erhielt der Täter Zugriff auf das Bankkonto und konnte somit Überweisungen im Gesamt von über 2.000 Euro durchführen.

Falsche Bankmitarbeiter gehen professionell vor und nutzen technologische Möglichkeiten, um ihre Opfer zu täuschen. Oft werden gefälschte E-Mails, SMS oder Anrufe genutzt, um den Eindruck zu erwecken, dass es sich um die echte Bank handelt. Durch das Vortäuschen eines Notfalls, wie z. B. dass das Konto gehackt wurde oder unberechtigte Abbuchungen vorgenommen wurden, üben die Täter Druck aus und erlangen so vertrauliche Daten, wie z.B. Benutzername, PIN-Nummer oder TAN.

Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:

  • Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
  • Geben Sie am Telefon nie persönliche Daten preis - Ihre Bank erfragt niemals Ihre Zugangsdaten, wie z.B. die PIN-Nummer am Telefon.
  • Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste! Rufen Sie Ihre Bank unter der Ihnen bekannten Telefonnummer an und geben Sie diese selbst über die Tasten ein.
  • Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den Sachverhalt über unserer Online-Wache: www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/.
  • Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel.: 0621 963-21177, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.

Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 13:02 Uhr durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Rhein-Neckar-Kreis

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Rhein-Neckar-Kreis 451 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 11% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 44%. Unter den insgesamt 158 Tatverdächtigen befanden sich 105 Männer und 53 Frauen. 22% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2128
21 bis 2521
25 bis 3019
30 bis 4035
40 bis 5029
50 bis 6018
über 608

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 483 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Rhein-Neckar-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 35%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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