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Blaulichtreport für Mühlacker/Illingen, 10.12.2024: (Enzkreis) Mühlacker/Illingen - Einbruch in zwei Wohnung - Kriminalpolizei sucht Zeugen -

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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(Enzkreis) Mühlacker/Illingen - Einbruch in zwei Wohnung - Kriminalpolizei sucht Zeugen -

Mühlacker/Illingen (ots) -

Am Samstag ist es in zwei Erdgeschosswohnungen in Mühlacker-Lomersheim und Illingen zu Einbrüchen in Mehrfamilienhäuser gekommen.Die Kriminalpolizei schließt aufgrund der räumlichen Nähe und der zeitlichen Umstände einen Tatzusammenhang nicht aus.

Im ersten Fall verschaffte sich unbekannte Täterschaft in Mühlacker Lomersheim, zwischen 11:00 Uhr und 20:00 Uhr, gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung, indem eine Balkontür aufgebrochen wurde.Es wurde Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von etwa 1900 Euro entwendet.

Im zweiten Fall, in Illingen, drangen der oder die Täter gegen 17:15 Uhr durch ein gewaltsam geöffnetes Fenster in die Erdgeschosswohnung ein. Hierbei konnte Schmuck im Wert von rund 2.200 Euro erbeutet werden.Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen oder Personen nimmt der Kriminaldauerdienst Pforzheim unter 07231 186 4444 entgegen.

Simone Unger, Pressestelle

Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 12:45 Uhr durch das Polizeipräsidium Pforzheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Enzkreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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