Polizeimeldungen für Mönchengladbach, 10.12.2024: Einbruch in Venn
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.12.2024 13.08
Einbruch in Venn
Mönchengladbach (ots) -
Unbekannte Täter haben die Terassentür zu einem Einfamilienhaus an der Straße Rönneter in Venn aufgehebelt. Der Tatzeitraum liegt zwischen Mittwoch, 4. Dezember, um 18 Uhr und Montag, 9. Dezember, um 20.30 Uhr.
Die Täter entwendeten Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 02161-290 entgegen.
Die Polizei gibt folgende Tipps zum Einbruchschutz bei längerer Abwesenheit:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Haus nicht unbewohnt wirkt. Bitten Sie eine Vertrauensperson regelmäßig nach dem Rechten zu schauen, den Briefkasten zu leeren, die Rollladen zu bedienen und die Mülltonnen nach dem Abfuhrkalender zu bewegen.
Auf keinen Fall sollten Sie auf ihrem Anrufbeantworter auf Ihre urlaubsbedingte Abwesenheit hinweisen oder Urlaubsbilder im Status von Messeger-Diensten oder als Profilbild hochladen.
Installieren Sie Zeitschaltuhren, um in unregelmäßigen Abständen Licht, Radio, den Fernseher oder einen Fernsehimitator einzuschalten. Programmieren Sie - wenn vorhanden - elektrische Rollladen.
Kontrollieren Sie unmittelbar vor der Abfahrt, ob alle Fenster und Türen nicht nur geschlossen, sondern auch abgeschlossen und Zusatzsicherungen aktiviert sind. (km)
Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 12:27 Uhr durch die Polizei Mönchengladbach übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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