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Blaulichtreport für Mettmann, 10.12.2024: Zigarettenautomat aufgesprengt - Polizei bittet um Hinweise - Hilden - 2412035

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Zigarettenautomat aufgesprengt - Polizei bittet um Hinweise - Hilden - 2412035

Mettmann (ots) -

Unbekannte sprengten in der Nacht auf Dienstag, 10. Dezember 2024, einen Zigarettenautomaten in Hilden auf, entwendeten jedoch nichts. Anschließend entkamen die Täterinnen oder Täter unerkannt. Nun bittet die Polizei um Hinweise.

Das ist aktuell bekannt:

Gegen 3:15 Uhr meldete sich ein Zeuge bei der Polizei und berichtete von einem lauten Knall in der Neustraße. Als Einsatzkräfte der Polizei an der Einsatzstelle eintrafen, stellten sie einen erheblich beschädigten Zigarettenautomaten fest, der an einer Hauswand angebracht war. Der Automat wurde augenscheinlich versucht aufzusprengen. Dennoch gelang es den Unbekannten nicht, Zigarettenschachteln oder die Geldkassette zu entnehmen.

Die Polizeibeamtinnen und -beamten leiteten umgehend eine Fahndung ein, konnten jedoch keine verdächtigen Personen antreffen.

Daher fragt die Polizei nun: Wer hat in der Nacht auf Dienstag im Bereich der Neustraße verdächtige Beobachtungen gemacht oder kann sonstige Hinweise geben, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten? Die Polizei Hilden nimmt Hinweise jederzeit unter der 02103 898-6410 entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde MettmannPolizeipressestelleAdalbert-Bach-Platz 140822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 11:45 Uhr durch die Polizei Mettmann übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mettmann

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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