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Blaulichtreport für Mainz-Finthen, 10.12.2024: Mainz-Finthen; Betrunkener fällt in falscher Wohnung auf

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Mainz-Finthen; Betrunkener fällt in falscher Wohnung auf

Mainz-Finthen (ots) -

In der Nacht von Montag auf Dienstag gegen 23 Uhr meldete eine Zeugin der Mainzer Polizei eine betrunkene und scheinbar orientierungslose Person in der Finther Prunkgasse. Vor Ort können die Einsatzkräfte der PI Mainz 3 einen 48-jährigen Mainzer mit über 2,20 Promille feststellen.

Da der Mann jedoch noch gut zu Fuß war, wurde zwar sein Fahrrad vor Ort abgestellt und verschlossen, damit er nicht damit fährt, ansonsten sollte er aber den Nachhauseweg selbstständig antreten.

Als die Polizistinnen und Polizisten etwa gegen 01:00 Uhr an der Örtlichkeit erneut vorbeifuhren, stellten sie fest, dass das Fahrrad umgefallen war und richteten es wieder auf. Hierbei wurden sie von einer Anwohnerin angesprochen, dass der zuvor genannte Mann in einem Grundstück in der Nähe verschwunden sei. Dort stellten die Einsatzkräfte eine offenstehende Wohnungstür und schließlich auch den 48-jährigen Mainzer fest. Dieser lag schlafend auf einem Sofa und konnte sich zunächst selbst nicht erklären wie er dort hingekommen ist.

Die weiteren Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Schlüssel wohl von außen steckte und niemand zu Hause war. Der 48-Jährige hatte weder etwas beschädigt noch etwas entwendet und wollte scheinbar lediglich seinen Rausch ausschlafen.

Er wurde unter Aufsicht der Polizei in ein Taxi gesetzt und von diesem Nachhause gebracht. Dort konnte er hoffentlich endlich ungestört seinen Rausch ausschlafen.

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist spätestens ab 1,6 Promille strafbar. Bei Ausfallerscheinungen (unsicherer Fahrweise) jedoch auch schon vorher. Das es auch verboten ist, sich in fremde Wohnungen zu legen, erklärt sich von selbst.

Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 10:05 Uhr durch das Polizeipräsidium Mainz übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mainz

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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