Polizeimeldungen für Mönchengladbach, 09.12.2024: Am Wochenende: Zwei Autodiebstähle im Stadtgebiet
Erstellt von Team Datenjournalismus
09.12.2024 14.13
Am Wochenende: Zwei Autodiebstähle im Stadtgebiet
Mönchengladbach (ots) -
Unbekannte haben über das Wochenende je einen Pkw in den Ortsteilen Westend und Geistenbeck entwendet. Die Besitzer der Fahrzeuge erstatteten Strafanzeige.
Am Freitagabend, 6. Dezember, meldete eine 26-Jährige der Polizei den Diebstahl eines Firmenwagens. Dabei handelt es sich um einen roten Ford Transit, den die Geschädigte morgens gegen 9 Uhr an der Immelmannstraße abgestellt hatte. Gegen 22.50 Uhr befand sich das Fahrzeug nicht mehr dort.
Ähnliches beschrieb der Halter (53) eines Fiat Ducato den Beamten der Polizeiwache Rheydt am Sonntagmorgen, 8. Dezember: Der Mann hatte den Pkw am Vorabend gegen 19 Uhr an der Straße Reststrauch geparkt, unweit des Wasserturms. Am nächsten Morgen stellte er gegen 9 Uhr fest, dass der Fiat nicht mehr an Ort und Stelle war.
In beiden Fällen hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen. Personen, die an den Tatorten zur fraglichen Zeit etwas beobachtet haben oder Angaben zum Verbleib der Fahrzeuge machen können werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Die Rufnummer lautet 02161-290. (et)
Diese Meldung wurde am 09.12.2024, 13:29 Uhr durch die Polizei Mönchengladbach übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Kreis Neuss
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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