Polizei News für Ratzeburg, 09.12.2024: Ladendieb auf frischer Tat ertappt - Untersuchungshaftbefehl erlassen
Erstellt von Team Datenjournalismus
09.12.2024 13.40
Ladendieb auf frischer Tat ertappt - Untersuchungshaftbefehl erlassen
Ratzeburg (ots) -
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg
- Dezember 2024 | Kreis Stormarn - 07.12.2024 - Ahrensburg
Samstagnachmittag (07.12.2024) hat die Polizei einen 38-jährigen Mann festgenommen, nachdem er in einem Supermarkt am Rathausplatz in Ahrensburg versucht haben soll, diverse Waren (u.a. Kosmetikartikel) zu entwenden.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Polizei gegen 14:15 Uhr darüber informiert, dass ein Ladendieb im Supermarkt auf frischer Tat ertappt worden sein soll.
Die hinzugerufenen Beamten konnten bei dem Mann Stehlgut im Wert von mehreren hundert Euro feststellen.Doch damit nicht genug, denn der 38-Jährige soll dem Supermarktpersonal bereits am Vortag aufgefallen sein. Vor den Beamten räumte der Ladendieb ein, dass er auch am Freitag schon Waren aus dem Markt entwendet habe.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen, da dieser über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck erfolgte eine Vorführung des 38-jährigen Tatverdächtigen bei einer Haftrichterin des Amtsgerichtes Lübeck.Diese folgte dem Antrag und erließ Untersuchungshaftbefehl, so dass der Tatverdächtige im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Die Kriminalpolizei in Ahrensburg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls aufgenommen.
Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck
Timo Knorr, Pressesprecher der Polizeidirektion Ratzeburg
Hinweise: Nachfragen zu dieser Medieninformation richten Sie bitte an die Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg.
Diese Meldung wurde am 09.12.2024, 13:08 Uhr durch die Polizeidirektion Ratzeburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Herzogtum Lauenburg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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