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Polizeiticker für Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis, 09.12.2024: Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis: Einbruch in Wohnung während Bewohner schläft - Polizei sucht Zeugen.

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis: Einbruch in Wohnung während Bewohner schläft - Polizei sucht Zeugen.

Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) -

Am Samstagabend brach eine unbekannte Einbrecherin oder ein unbekannter Einbrecher in eine Wohnung in Schwetzingen ein, während der Bewohner schlief.

Der Einbrecher oder die Einbrecherin hatte sich offenbar zuvor auf noch unklare Art und Weise Zutritt zum Treppenhaus des Mehrfamilien-Anwesens in der Erfurter Straße verschafft und anschließend die Tür zur Wohnung eines 61-jährigen Bewohners aufgehebelt. Dieser hatte sich zwar am frühen Nachmittag zum Schlafen gelegt, wurde gegen 18 Uhr jedoch durch die Geräusche an seiner Wohnungstür aus dem Schlaf gerissen. Er konnte im Flur den Schein einer Taschenlampe erkennen. Beim Einschalten des Lichts bemerkte er eine ihm unbekannte Person im Flur, die eiligst die Wohnung verließ und das Weite suchte. Ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelte, konnte der Geschädigte nicht erkennen, nur, dass die Person eine weiße Bommelmütze trug, fiel ihm auf.

Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise zum Täter oder zur Täterin geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06202/288-0 beim Polizeirevier Schwetzingen zu melden.

Diese Meldung wurde am 09.12.2024, 12:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Neckar-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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