Blaulichtreport für BAD DÜRKHEIM, 09.12.2024: (Bad Dürkheim) - Einbruchsversuch in Wohnhaus
Erstellt von Team Datenjournalismus
09.12.2024 09.30
(Bad Dürkheim) - Einbruchsversuch in Wohnhaus
BAD DÜRKHEIM (ots) -
Im Zeitraum von 05.12.2024 17:45 Uhr bis 19:00 Uhr kam es in der Pfarrer Maurer Straße in Bad Dürkheim zu einem Einbruchsversuch in ein dortiges Wohnhaus. Vor Ort konnte festgestellt werden, das bislang unbekannte Täter mit einem nicht bekannten Gegenstand versucht hatten ein Fenster im Erdgeschoss aufzuhebeln. Zuvor hatten sie ein dort angebrachtes Fliegengitter entfernt. Ins Gebäudeinnere konnten sie jedoch nicht gelangen. Es entstand ein Sachschaden von 800 Euro. Als die 64-jährige Bewohnerin nach Hause kam, bemerkte sie zwei verdächtige Personen auf dem Gehweg vor ihrem Haus. Ob es hierbei um die unbekannten Täter handelt, ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. Ein Täter wird wie folgt beschrieben: ca. 175-180 cm groß, kurze schwarze Haare, spitze Nase. Er trug eine braune Hose und eine schwarze gesteppte Jacke.Die Polizei Bad Dürkheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter 06322 963 0 oder per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de
Diese Meldung wurde am 09.12.2024, 08:51 Uhr durch die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Bad Dürkheim
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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