Polizeimeldungen für Hagen-Boele, 09.12.2024: Häusliche Gewalt - Mann der Wohnung verwiesen und Rückkehrverbot ausgesprochen
Erstellt von Team Datenjournalismus
09.12.2024 09.30
Häusliche Gewalt - Mann der Wohnung verwiesen und Rückkehrverbot ausgesprochen
Hagen-Boele (ots) -
Am Sonntag (08.12.) wurde eine Streifenwagenbesatzung nach einer häuslichen Gewalt in einer Wohnung in Boele eingesetzt. Eine Hagenerin gab gegenüber der Polizei an, dass ihr 38-jähriger Mann sie geschubst und am Hals gehalten habe. Hierbei habe er ihr angedroht sie umzubringen, wenn sie ihn verlassen würde. Weiterhin schildert die Frau, dass es mehrmals die Woche zu Streitigkeiten zwischen ihr und ihrem Mann kommen würde und ihr Mann zunehmend aggressiv sei. Gegenüber der Polizei relativiert der Mann seine Tat. Die Beamten sprachen gegen ihn eine Wohnungsverweisung und ein zehntägiges Rückkehrverbot aus. Zudem zeigten sie ihn wegen Körperverletzung und Bedrohung an. (schm)
Diese Meldung wurde am 09.12.2024, 08:53 Uhr durch die Polizei Hagen übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Hagen
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Hagen im Jahr 2022 insgesamt 765 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 17% davon blieben versuchte Straftaten. In 14 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 4 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 72%. Von insgesamt 677 Tatverdächtigen konnten 560 Männer und 117 Frauen identifiziert werden. 42% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 252 |
21 bis 25 | 96 |
25 bis 30 | 73 |
30 bis 40 | 121 |
40 bis 50 | 75 |
50 bis 60 | 41 |
über 60 | 19 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 493 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Hagen, die Aufklärungsquote lag bei 77%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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