Polizei News für Hildesheim, 02.12.2024: Stammholz zersägt und entwendet - Wer hat sich Brennholz gemacht?
Erstellt von Team Datenjournalismus
02.12.2024 17.16
Stammholz zersägt und entwendet - Wer hat sich Brennholz gemacht?
Hildesheim (ots) -
Bad Salzdetfurth (hue) - Unbekannte Personen haben sich am vergangenen Freitagnachmittag, den 29.11.2024, an einem fremden Stapel Baumstämme bedient und diese zu Brennholz verarbeitet.
In der Verlängerung der Schillerstraße waren kurz hinter dem Waldeingang mehrere Buchenstämme gelagert, die der 58-jährige Besitzer aus Bad Salzdetfurth eigentlich selbst verarbeiten wollte. Als er zur Tat schreiten wollte, musste dieser aber feststellen, dass sich Fremde seiner Baumstämme bedient und bereits zu Brennholz verarbeitet haben mussten. Vor Ort waren statt der Baumstämme nur noch Sägespäne vorzufinden.
Bei der verarbeiteten Menge Brennholz dürfte es sich um ca. 10 Schüttraummeter Holz handeln, die entweder mit einem kleineren LKW oder einem entsprechenden Gespann transportiert worden sein müssten. Die Höhe des Diebesgutes wird auf ca. 1.200 Euro geschätzt.
Personen, die in der betreffenden Zeit etwas beobachtet haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth in Verbindung zu setzen.
Diese Meldung wurde am 02.12.2024, 16:41 Uhr durch die Polizeiinspektion Hildesheim übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Hildesheim
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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