Blaulichtreport für Mannheim, 02.12.2024: Mannheim: Wohnungseinbruch in Mehrfamilenhaus - Wer hat Verdächtiges beobachtet?
Erstellt von Team Datenjournalismus
02.12.2024 12.39
Mannheim: Wohnungseinbruch in Mehrfamilenhaus - Wer hat Verdächtiges beobachtet?
Mannheim (ots) -
Am Samstag brachen Unbekannte in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Rheinau ein und entwendeten mehrere Schmuckschatullen.
Die Unbekannten öffneten auf bislang unbekannte Weise die Haustür Mehrfamilienhauses in der Hockenheimer Straße und gelangten so ins Treppenhaus. Im ersten Obergeschoss hebelten sie die Tür einer Wohnung auf und durchsuchten sämtliche Wohnräume. Aus einem Regal entnahmen sie mehrere Schmuckschatullen und ließen sie mitgehen. Anschließend verließen sie die Wohnung vermutlich über den Balkon und flüchteten in unbekannte Richtung.
Bereits am Vortag war einem Anwohner ein unbekannter Mann aufgefallen, der sich in auffälliger Weise vor dem Eingang des Hauses aufhielt. Dieser soll etwa 170 cm groß und schlank gewesen sein. Er war dunkel gekleidet.
Weitere Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621/83397-0 beim Polizeirevier Mannheim-Neckarau zu melden.
Diese Meldung wurde am 02.12.2024, 11:56 Uhr durch das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Neckar-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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