Blaulichtreport für Aalen, 02.12.2024: Sicher durch die kalte Jahreszeit mit guter Beleuchtung und Helm - Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamt Ostalbkreis und des Polizeipräsidiums Aalen
Erstellt von Team Datenjournalismus
02.12.2024 11.07
Sicher durch die kalte Jahreszeit mit guter Beleuchtung und Helm - Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamt Ostalbkreis und des Polizeipräsidiums Aalen
Aalen (ots) -
Sicher durch die kalte Jahreszeit mit guter Beleuchtung und Helm
Polizeipräsidium Aalen und Landratsamt Ostalbkreis kontrollierten rund einhundert Radfahrende auf ausreichende Beleuchtung und Sichtbarkeit
Bei einsetzender Dämmerung kontrollierten das Polizeipräsidium Aalen und das Landratsamt Ostalbkreis am vergangenen Montagabend (25.11.2024) Radfahrende in der Gartenstraße auf ausreichende Beleuchtung. Radfahrende ohne entsprechende Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit werden von anderen Verkehrsteilnehmenden oft spät oder gar nicht erkannt, wodurch das Unfallrisiko erheblich steigt. Aber auch diese können durch unbeleuchtete Radfahrende gefährdet werden, wenn dadurch beispielsweise gefährliche Ausweich- oder Überholmanöver provoziert oder Fußgänger übersehen werden. Die Kontrollaktion stand daher unter dem Motto der Sensibilisierung für mehr Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit.
Die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamte des Verkehrskommissariats Aalen und des Referats Prävention wiesen im Rahmen der Kontrolle auf die geltenden Vorschriften für die Verkehrssicherheit von Fahrrädern hin. Gemäß Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) dürfen diese im öffentlichen Verkehr nur in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen ausgestattet sind. Dazu gehören ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht. Zusätzlich müssen vorne und hinten Reflektoren angebracht sein. In den Felgen müssen ebenfalls sogenannte Katzenaugen befestigt sein, die jedoch auch durch einen reflektierenden Mantel ersetzt werden können. Auch an den Pedalen müssten vorne und hinten Reflektoren vorhanden sein. Wer ohne Licht unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Sollte es aufgrund der nichtvorhandenen Beleuchtung zu einem Unfall kommen, sind 35 Euro fällig.
Nach einer Kontrolle der Lichteinrichtungen am Fahrrad gaben die Polizisten entsprechende Hinweise zur Beseitigung von Mängeln an der Beleuchtung. Darüber hinaus wurden zusätzliche Maßnahmen für mehr Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit erläutert. So wurde insbesondere das Tragen heller oder reflektierender Kleidung, die Anbringung zusätzlicher reflektierender Elemente am Fahrrad und die Nutzung eines Fahrradhelms empfohlen. Um akute Defizite an Ort und Stelle zu beheben und für zusätzliche Sicherheit zu sorgen, standen Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität bei der Landkreisverwaltung bereit und verteilten situativ Warnwesten, Schlauchschals und StVZO-konforme Beleuchtungssets der Landesinitiative RadKultur, die aktuell den Ostalbkreis im Rahmen des großen Förderpakets bei unterschiedlichen Aktionen unterstützt. Wer vorbildlich unterwegs war, erhielt zusätzlich etwas Süßes als kleine Anerkennung.
Nach kurzer Verwunderung über die Fahrradkontrolle wurde die Aktion durch die angetroffenen Radfahrenden durchweg begrüßt. Vereinzelt ergaben sich auch Gespräche, in denen die Bürgerinnen und Bürger Erfahrungen mit gefährlichen Situationen, Unfällen oder anderen schlecht beleuchteten Radfahrenden schilderten. Grundtenor dabei war, dass das Unsicherheitsgefühl gerade in den Dämmerstunden trotz ausreichender Beleuchtung und reflektierender Kleidung weiterhin groß ist. Als Gründe wurden unter anderem unklare Führungen des Radverkehrs, hohe Bordsteine sowie das insgesamt hohe Verkehrsaufkommen genannt. Gerade an Knotenpunkten und bei Abbiegesituationen müssten alle Verkehrsteilnehmenden noch vorausschauender unterwegs sein.
Nach rund 100 Kontrollen zogen das Landratsamt und das Polizeipräsidium ein positives Fazit. Die allermeisten Fahrräder waren mit der erforderlichen Beleuchtung ausgestattet. Bei etwa jedem zehnten wurden Mängel an der Beleuchtung festgestellt. Als subjektiver Eindruck blieb bei den Kontrolleuren, dass ältere Radfahrende eher besser ausgestattet waren als jüngere. Größer war das Defizit bei der zusätzlichen Ausstattung mit reflektierender Bekleidung und beim Helm tragen. Etwa die Hälfte der Kontrollierten wurde ohne Schutzhelm angetroffen. Im Rahmen der Aktion wurde daher auch für das Tragen eines Fahrradhelms sensibilisiert. Selbst auf kurzen Strecken oder bei geringen Geschwindigkeiten kann der Verzicht auf einen Helm im Falle eines Unfalls zu schwersten Verletzungen führen und das weitere Leben für immer verändern.
Polizei und Landkreisverwaltung appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmenden, in der dunklen Jahreszeit besonders umsichtig und vorausschauend zu fahren. Radfahrende sollten ihre Beleuchtung kontrollieren und bei Dämmerung oder Dunkelheit nur mit einem verkehrssicheren und vollumfänglich beleuchteten Fahrrad auf den Straßen unterwegs sein. Durch zusätzliche reflektierende Elemente und das Tragen eines Helms kann die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmende zusätzlich erhöht und die eigene Gesundheit geschützt werden.
Diese Meldung wurde am 02.12.2024, 10:32 Uhr durch das Polizeipräsidium Aalen übermittelt.
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