Blaulichtreport für Speyer, 01.12.2024: Zeugenaufruf nach versuchten Trickdiebstählen
Erstellt von Team Datenjournalismus
01.12.2024 12.16
Zeugenaufruf nach versuchten Trickdiebstählen
Speyer (ots) -
Am späten Samstagnachmittag kam es in Speyer an zwei Örtlichkeiten nacheinander zu versuchten Trickdiebstählen. In beiden Fällen suchte der Täter ein Seniorenheim auf. Dort klingelte er bei verschiedenen Bewohnern und versuchte, unter dem Vorwand, dass es im Gebäude zu einem Wasserrohrbruch gekommen sei, in die Wohnungen zu gelangen. Dort versuchte er dann, die Bewohner unter einem Vorwand abzulenken, um sich alleine in der Wohnung umzusehen. Bislang ist kein Sachschaden bekannt.
Die erste Person sah wie folgt aus: männlich, 30-40 Jahre alt, lockige, braune Haare, dunkle Kleidung, sprach akzentfreies Deutsch
Die zweite Person sah wie folgt aus: männlich, 1,85m groß, ca. 60 Jahre alt, dunkle Haare und Kleidung, sprach ebenfalls akzentfreies Deutsch
Die Polizei Speyer bittet etwaige Zeugen um Mithilfe, welche die genannten Personen im Bereich Burgstraße und Paul-Egell-Straße beobachtet haben könnten. Auch relevant sind weitere Personen, bei denen die unbekannten Täter geklingelt haben könnten. Hinweise in dieser Sache können telefonisch (06232-1370) oder per Mail (pispeyer@polizei.rlp.de) an die Polizeiinspektion Speyer gerichtet werden.
Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können.
Es ist verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter vermehrt auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen, da die dortigen Pförtnerdienste in zunehmendem Maße abgebaut werden. Dort, aber auch bei anderen Wohnformen täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Die Polizei Speyer warnt ausdrücklich: Gewähren sie Ihnen fremden Personen nicht einfach Einlass zu Ihrer Wohnung. Vergewissern Sie sich, dass es sich um legitime Arbeiten handelt.
Diese Meldung wurde am 01.12.2024, 11:44 Uhr durch die Polizeidirektion Ludwigshafen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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