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Polizeimeldungen für Fulda, 29.11.2024: Versuchter Diebstahl aus Fahrzeug und Sachbeschädigung an Fahrzeug

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Versuchter Diebstahl aus Fahrzeug und Sachbeschädigung an Fahrzeug

Fulda (ots) -

Versuchter Diebstahl aus Behördenfahrzeug. Zeugen gesucht.

Fulda. Unbekannte Täter schlugen in der Nacht zu Donnerstag (28.11.) die Fahrerscheibe eines Opel Combo der Stadt Fulda ein. Das Fahrzeug war im Schosshof geparkt. Außerdem versuchten diese noch die Flügeltür des Kofferraums des Kastenwagens aufzuhebeln. Dies misslang den Tätern, sodass sie ohne Diebesgut den Tatort verließen. An dem Opel entstand ein Sachschaden von mindestens 500 Euro. Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Sachbeschädigung durch Steinwurf an Fiesta. Zeugen gesucht.

Fulda. Der Geschädigte hatte seinen Ford am Donnerstag (28.11.) zwischen 07.30 Uhr bis 16.40 Uhr auf einem Parkplatz neben einer Apotheke in der St.-Vinzenz-Straße in Fulda abgeparkt. Unbekannte Täter bewarfen diesen vermutlich mit Steinen, so dass die Scheibe der Fahrerseite des grünen Fiesta beschädigt wurde. Der entstandene Sachschaden beträgt 300 Euro. Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Kontakt:

Polizeipräsidium OsthessenPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitSeveringstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

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Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 29.11.2024, 13:27 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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