Polizeiticker für Freiburg, 26.11.2024: Freiburg: Betrügerische QR-Codes an Parkscheinautomaten sichergestellt - Polizei warnt vor sogenanntem "Quishing"
Erstellt von Team Datenjournalismus
26.11.2024 14.58
Freiburg: Betrügerische QR-Codes an Parkscheinautomaten sichergestellt - Polizei warnt vor sogenanntem "Quishing"
Freiburg (ots) -
Die Polizei warnt vor aktuellen "Quishing"-Versuchen im Freiburger Stadtgebiet. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle versuchen, mithilfe gefälschter QR-Codes an sensible Daten der Nutzer zu gelangen.
Nach einem Zeugenhinweis konnten an mehreren Parkscheinautomaten in Freiburg solche betrügerischen QR-Codes festgestellt werden. Die aufgeklebten Codes führen zu einer täuschend echten Internetseite, die der App des eigentlichen Parkserviceanbieters nachempfunden ist. Nutzer werden dort aufgefordert, ihre Kreditkartendaten einzugeben.
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, solche aufgeklebten QR-Codes zu scannen. Bei der Betrugsmasche handelt es sich um einen Fall von "Quishing". Der Begriff setzt sich aus Q für QR-Code und Phishing zusammen. Betroffen sein können neben Parkscheinautomaten auch beispielsweise Elektro-Ladesäulen.
Die bislang in Freiburg sichergestellten gefälschten QR-Codes waren an Parkscheinautomaten in der Stadtstraße, Mozartstraße sowie in der Hochmeisterstraße angebracht. Aktuell ist der Polizei noch kein Fall bekannt, in dem tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
So kann man sich vor Betrug schützen:
Hilfreich ist eine grundsätzliche Aufmerksamkeit. Ein QR-Code sollte nur dann gescannt werden, wenn man sich sicher ist, dass er seriös ist.
Bei QR-Codes sollte man darauf achten, ob der echte QR-Code womöglich überklebt wurde. Falls dies der Fall ist, sollte der Code nicht gescannt werden.
Bei einer Vielzahl von Smartphones kann man das automatische Öffnen der Internetseite unterdrücken oder vor dem Öffnen der Seite die Internet-Adresse anzeigen lassen. Die verlinkte Internetseite sollte nur dann geöffnet werden, wenn sie dem echten Anbieter gehört. Beim Abgleich der Internetseite kann außerdem auf die genaue Schreibweise geachtet werden. Betrügerische Links sehen häufig beinahe identisch zur echten Internetadresse aus und unterscheiden sich manchmal nur durch ein anderes Satzzeichen.
Wird man zur Eingabe von Kredtkartendaten aufgefordert, sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Besteht ein begründeter Verdacht, sollte man den Vorgang abbrechen.
Ist man dennoch Opfer eines Betruges geworden, sollte man die Polizei informieren, betroffene Kreditkarten sofort sperren lassen und gegebenenfalls neue Passwörter einrichten. Die Anzeigenerstattung bei der Polizei ist über die Online-Wache unter https://polizei-bw.de/onlinewache oder bei jeder Polizeidienststelle möglich.
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Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 26.11.2024, 14:27 Uhr durch das Polizeipräsidium Freiburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald 354 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 12% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 38%. Unter den insgesamt 72 Tatverdächtigen befanden sich 52 Männer und 20 Frauen. 32% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 10 |
21 bis 25 | 7 |
25 bis 30 | 10 |
30 bis 40 | 21 |
40 bis 50 | 13 |
50 bis 60 | 6 |
über 60 | 5 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 262 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 21%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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