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Blaulichtreport für Rhein-Erft-Kreis, 25.11.2024: 241125-4: Zeugensuche nach mehreren Einbrüchen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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241125-4: Zeugensuche nach mehreren Einbrüchen

Rhein-Erft-Kreis (ots) -

Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen

Die Polizei fahndet nach mehreren Unbekannten, die am Freitag (22. November) und am Samstag (23. November) in zwei Einfamilienhäuser in Pulheim und Bergheim eingedrungen sein sollen. In einem weiteren Fall in Pulheim störte ein Nachbar einen mutmaßlichen Täter an einer Balkontür. Der etwa 180 Zentimeter große und schlanke Unbekannte, bekleidet mit dunkler Hose und dunkler Jacke sowie schwarzer Skihaube über dem Kopf flüchtete vom Tatort.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem oder den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Laut ersten Informationen habe der flüchtige Unbekannte Freitagabend gegen 19 Uhr an einer Balkontür eines Mehrfamilienhauses an der Hermannstraße hantiert. Nachdem er einen aufmerksamen Nachbar bemerkt habe, sei er in Richtung Heckenweg geflohen. Die Bewohnerin der Wohnung bemerkte später Beschädigungen an ihrer Balkontür.Ebenfalls in Pulheim sollen Einbrecher am Freitag zwischen 17 Uhr und 22.30 Uhr auf bislang unbekannte Weise in ein Einfamilienhaus an der Straße "Am Bergerhof" eingedrungen sein. Die genaue Beute ist Gegenstand der Ermittlungen.

Samstagabend zwischen 17 Uhr und 20 Uhr sollen Unbekannte in ein Einfamilienhaus an der Dormagener Straße in Bergheim eingebrochen sein. Sie sollen über einen Anbau an ein Fenster im ersten Stock gelangt sein und dort die Scheibe eingeschlagen haben. Sie sollen mehrere Räume durchwühlt haben. Die genaue Beute ist auch hier Gegenstand der Ermittlungen.

Alarmierte Polizisten sicherten in allen Fällen Spuren und fertigten Strafanzeigen. (rs)

Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 15:12 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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