Blaulichtreport für Mönchengladbach / Köln, 25.11.2024: Gemeinsame Presseerklärung der ZAC NRW und der Polizei Mönchengladbach: Illegaler Versandhandel - 23-Jähriger in Untersuchungshaft
Erstellt von Team Datenjournalismus
25.11.2024 15.29
Gemeinsame Presseerklärung der ZAC NRW und der Polizei Mönchengladbach: Illegaler Versandhandel - 23-Jähriger in Untersuchungshaft
Mönchengladbach / Köln (ots) -
Am Donnerstag, 21. November, hat die Kriminalpolizei Mönchengladbach einen 23-jährigen Mönchengladbacher festgenommen, der einen illegalen Versandhandel betrieb. Der Mann hatte u.a. Betäubungs- und Arzneimittel sowie Waffen zum Kauf angeboten.
Die Kriminalpolizei Mönchengladbach sammelte bereits seit längerem im Rahmen einer Ermittlungskommission Beweise gegen einen 23-jährigen Mönchengladbacher, der über mehrere Monate hinweg unter einem Pseudonym über Messenger-Dienste und Soziale Medien als Verkäufer von Betäubungs-, Doping- und Arzneimitteln sowie Waffen und plagiierten Elektroartikeln aufgetreten war. Hierbei arbeiteten die Ermittler eng mit dem Landeskriminalamt NRW zusammen sowie der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) als verfahrensführender Behörde.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte die Polizei Mönchengladbach in den vergangenen Wochen rund 30 Pakete sicherstellen, die vom Tatverdächtigen in Auftrag gegeben worden waren. Darin befanden sich diverse Betäubungs- sowie Arzneimittel. Bei Letzteren handelte es sich nicht in allen Fällen um geprüfte Stoffe: Die Beamten fanden mehrere sogenannte "Abnehmspritzen", bei denen gefälschte Etiketten darüber hinwegtäuschen sollten, dass die Inhaltsstoffe zum Teil selbst gemischt waren. Von solchen Präparaten gehen hohe gesundheitliche Risiken aus.
Am 21. November suchten Ermittler der Kriminalpolizei den Verdächtigen in seiner Wohnung in Mönchengladbach auf, durchsuchten diese und nahmen den 23-Jährigen fest. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Köln auf Antrag der ZAC NRW bereits Haftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Sie richten sich auch gegen drei weitere Personen, die im Verdacht stehen, gemeinsam mit dem 23-Jährigen als Teil einer Bande agiert zu haben. Bei den Verdächtigen handelt es sich um zwei Frauen (52 und 22 Jahre alt) und einen Mann (58) aus Mönchengladbach. Die Ermittler durchsuchten die Wohnungen der 52-Jährigen und des 58-Jährigen am Donnerstagnachmittag ebenfalls und sicherten mögliche Beweismittel. Das Trio wurde vorläufig festgenommen. Anders als beim 23-jährigen Verdächtigen lagen hier jedoch nach Prüfung von möglichen Haftgründen keine solchen vor, weshalb die Personen nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurden. (et)
Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 14:52 Uhr durch die Polizei Mönchengladbach übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Rhein-Kreis Neuss
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Rhein-Kreis Neuss 438 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 23%. Unter den insgesamt 93 Tatverdächtigen befanden sich 70 Männer und 23 Frauen. 31% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 10 |
21 bis 25 | 15 |
25 bis 30 | 13 |
30 bis 40 | 21 |
40 bis 50 | 12 |
50 bis 60 | 13 |
über 60 | 9 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 400 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Rhein-Kreis Neuss bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 34%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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