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Polizeimeldungen für Duisburg, 25.11.2024: Altstadt: Einbruch in Glühweinstand - Zeugensuche

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Altstadt: Einbruch in Glühweinstand - Zeugensuche

Duisburg (ots) -

Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes (29 und 30 Jahre alt) ertappten in der Nacht zum Samstag (23. November, 3:30 Uhr) einen Einbrecher auf frischer Tat auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt. Als sie den Unbekannten in einer Glühweinhütte auf der Königstraße entdeckten, ergriff er die Flucht und rannte in Richtung Hauptbahnhof. Dabei attackierte er die Sicherheitsmitarbeiter, die dem Mann bis zum Bereich Wuhanstraße/Portsmouthplatz folgten. Schließlich gelang dem Räuber die Flucht; seinen Rucksack ließ er auf dem Bahnhofsvorplatz liegen. Ein Rettungswagen brachte den 29-Jährigen mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus.

Die alarmierten Polizisten stellten den Rucksack, welcher mit mutmaßlichem Einbruchswerkzeug gefüllt war, sicher. Die Kripo hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen die Angaben zu dem Unbekannten machen können: Er hat eine Glatze und trug zum Tatzeitpunkt eine Jacke in Camouflage-Optik und Stiefel. Hinweise nimmt die Polizei Duisburg unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.

Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 14:35 Uhr durch die Polizei Duisburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Duisburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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