Blaulichtreport für Horb am Neckar, 25.11.2024: (FDS) Pfalzgrafenweiler - Durch Eigentümerin überrascht - Täter flüchtet unerkannt -
Erstellt von Team Datenjournalismus
25.11.2024 15.08
(FDS) Pfalzgrafenweiler - Durch Eigentümerin überrascht - Täter flüchtet unerkannt -
Horb am Neckar (ots) -
Am Sonntag, gegen 14:25 Uhr, ist es in der Langenwiesentalstraße in Pfalzgrafenweiler zu einem versuchten Wohnungseinbruch gekommen.
Der Täter wurde während der Tat von der Eigentümerin überrascht und flüchtete anschließend unerkannt. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb bislang ohne Erfolg.
Der Täter kann wie folgt beschrieben werden:
- ca. 1,80 m groß
- etwa 20 Jahre alt
- südländisches Erscheinungsbild
- kurze dunkle Haare, kein Bart
- bekleidet mit einer schwarzen Collegejacke mit weißen Ärmeln, weiße, Schriftzug und einem schwarzen Symbol am rechten Ärmel
- schwarzer Hose
und weißen Schuhen.
Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise. Wer hat zur Tatzeit in der Langenwiesentalstraße oder der dortigen Umgebung verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Pforzheim unter der Rufnummer 07231 186 4444 entgegen.
Simone Unger, Pressestelle
Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 14:35 Uhr durch das Polizeipräsidium Pforzheim übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Enzkreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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