Polizeimeldungen für Sankt Augustin/Siegburg, 25.11.2024: Feuerwehren erneut Ziel von Einbrechern - Feuerwache in Siegburg und Sankt Augustin betroffen
Erstellt von Team Datenjournalismus
25.11.2024 13.49
Feuerwehren erneut Ziel von Einbrechern - Feuerwache in Siegburg und Sankt Augustin betroffen
Sankt Augustin/Siegburg (ots) -
In der Nacht auf Samstag, den 23. November, sind Einbrecher in die Feuerwachen der Feuerwehr Sankt Augustin, Löscheinheit Buisdorf, sowie in die Feuerwehr Siegburg, Löscheinheit Kaldauen/Stallberg eingedrungen. In beiden Fällen brachen die Täter in die Fahrzeughallen der Löschgruppen ein und entwendeten hydraulische Rettungsgeräte, die zusammen mehrere zehntausend Euro wert sind. Bereits am 14. November wurde die Löschgruppe Altenrath in Troisdorf Opfer eines ähnlichen Einbruchs (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65853/5909539).
Mit Gewalt brachen die Täter die Zugangstüren zu den Fahrzeughallen in der Frankfurter Straße in Sankt Augustin und der Hauptstraße in Siegburg auf. Die gestohlenen Kombigeräte, bestehend aus "Schere-Spreizer" des Herstellers Weber-Rescue, waren im Laderaum der geparkten Löschfahrzeuge mit Spanngurten gesichert.
Im Feuerwehrhaus in Sankt Augustin durchsuchten die Einbrecher zusätzlich die Sozialräume der Wehrleute und brachen die verschlossene Tür zum Führungsraum auf. Dort versuchten sie vergeblich, einen Tresor zu öffnen.
Die Spurensicherung der Polizei Rhein-Sieg-Kreis hat an den Tatorten mögliche Beweismittel gesammelt. Ein Zusammenhang zwischen den verschiedenen Taten wird vermutet und fließt in die laufenden Ermittlungen ein.
Hinweise zu dem Vorfall oder zum Verbleib der gestohlenen Rettungsgeräte nimmt die Polizei in Sankt Augustin unter 02241 541-3321 oder die Polizei Siegburg unter -3131 entgegen. (Bi)
Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 13:11 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Sieg-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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