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Blaulichtreport für Gelsenkirchen, 25.11.2024: Renitenter Randalierer in Gewahrsam genommen

Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu

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Renitenter Randalierer in Gewahrsam genommen

Gelsenkirchen (ots) -

Wegen einer randalierenden Personengruppe sind Polizeibeamte am Freitag, 22. November 2024, zur Sellhorststraße in die Altstadt gerufen worden. Innerhalb der Gruppe sei es vor einer dortigen Bankfiliale gegen 14.30 Uhr zu Beleidigungen und Körperverletzungen gekommen, wobei auch Glasflaschen geworfen worden seien. Zudem seien Passanten belästigt worden. Einem ausgesprochenen Platzverweis der Beamten kamen alle Personen nach, abgesehen von einem 51-Jährigen. Weil der Gelsenkirchener sich auch nach wiederholter Ansprache weigerte, die Örtlichkeit zu verlassen, und weitere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu befürchten waren, nahmen ihn die Polizisten in Gewahrsam. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest fiel positiv aus. Nach Ausnüchterung konnte der Mann das Gewahrsam wieder verlassen.

Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 12:33 Uhr durch die Polizei Gelsenkirchen übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Gelsenkirchen

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Gelsenkirchen im Jahr 2022 insgesamt 1095 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 19% davon blieben versuchte Straftaten. In 15 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 2 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 73%. Von insgesamt 1039 Tatverdächtigen konnten 851 Männer und 188 Frauen identifiziert werden. 42% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21406
21 bis 25103
25 bis 3099
30 bis 40191
40 bis 50143
50 bis 6065
über 6032

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 754 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Gelsenkirchen, die Aufklärungsquote lag bei 77%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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