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Polizeimeldungen für Landkreis Rostock/Bad Doberan, 25.11.2024: Polizei Bad Doberan stellt jugendliche Einbrecher auf frischer Tat

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Polizei Bad Doberan stellt jugendliche Einbrecher auf frischer Tat

Landkreis Rostock/Bad Doberan (ots) -

Am frühen Morgen des 24.11.2024 informierte ein Zeuge die Polizei über augenscheinlich zwei Personen, die in Bad Doberan im Landkreis Rostock mehrere Garagen aufbrechen würden.

Nach Aussage des Zeugen sei er gegen 05:05 Uhr auf das Tatgeschehen aufmerksam geworden, als die zwei dunkel gekleideten Personen sich gerade an einem der Gebäude des Garagenkomplexes in der Fritz-Reuter-Straße zu schaffen machten. Sofort alarmierte der Hinweisgeber die Polizei Bad Doberan. Aufgrund des sofortigen Einsatzes ist es den Beamten gelungen eine der beschriebenen Person noch vor Ort zu stellen und im Weiteren zu kontrollieren. Die zweite, zunächst flüchtige Person sei kurze Zeit später ebenso ermittelt worden. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich bei den Tatverdächtigen und zwei 15-jährige, im Umkreis wohnhafte Jugendliche. Die beiden Deutschen hätten sich laut vorliegender Angaben zu insgesamt neun Garagen unbefugten Zugang verschafft und hier u.a. Werkzeuge entwendet. Darüber hinaus hätten die Beamten bei einem der Jungen ein dem Waffengesetz nach verbotenes Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt.

Angaben zum entstanden Gesamtschaden können aufgrund noch ausstehende Ermittlungen nicht vorgenommen werden. Die Kriminalpolizei Bad Doberan ermittelt nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 09:59 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rostock

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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