Polizeimeldungen für Duisburg, 22.11.2024: Hochfeld: Derzeit unbewohnte Brandwohnungen aufgebrochen - Zeugen gesucht
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.11.2024 16.27
Hochfeld: Derzeit unbewohnte Brandwohnungen aufgebrochen - Zeugen gesucht
Duisburg (ots) -
Am Donnerstagvormittag (21. November, 10:50 Uhr) wurde die Duisburger Polizei zu einem Einbruch in einem Mehrfamilienhaus in der Sedanstraße gerufen. Das Haus ist aktuell größtenteils unbewohnt, da es dort bereits am 15. November zu einem Brand gekommen war.
Wir berichteten:https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/5911453
Eine Mieterin hatte dort festgestellt, dass fast alle Wohnungstüren - inklusive ihrer eigenen - auf-gebrochen worden waren. Am vorherigen Tag sei noch alles in Ordnung gewesen. Aus ihrer Wohnung seien technische Geräte und Schmuck entwendet worden.
Nach Überprüfung der anderen Wohnungen stellten die Beamten vor Ort fest, dass dort ebenfalls Wertgegenstände entwendet worden sind. Die Ermittlungen zu den bisher unbekannten Einbrechern dauern an.
Zeuginnen oder Zeugen, die die Angaben zu den Tatverdächtigen machen können oder etwas ungewöhnliches bemerkt haben, melden sich bitte beim Kriminalkommissariat 14 unter der Rufnummer 0203 2800.
Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 15:50 Uhr durch die Polizei Duisburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Duisburg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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