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Blaulichtreport für Gelsenkirchen, 22.11.2024: Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichem Taschendieb

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichem Taschendieb

Gelsenkirchen (ots) -

Die Polizei Gelsenkirchen sucht mit Hilfe von Bildern aus einer Überwachungskamera nach einem Tatverdächtigen in einem Fall von Taschendiebstahl vom Montag, 8. Juli 2024. Der Unbekannte wird verdächtigt, einer 22-jährigen Gelsenkirchenerin gegen 13 Uhr das Portemonnaie aus ihrer Handtasche entwendet zu haben, während sich diese in einem Geschäft an der Bahnhofstraße in der Altstadt aufhielt.

Da sonstige Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind, hat das Amtsgericht Essen nun die Veröffentlichung der Bilder angeordnet. Wer Hinweise zu dem abgebildeten Mann geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Gelsenkirchen unter den Rufnummern 0209 365 8112 im Kriminalkommissariat 21 oder unter 0209 365 8240 bei der Kriminalwache zu melden. Die Bilder des Gesuchten finden Sie im Fahndungsportal der Polizei NRW unter folgendem Link: https://polizei.nrw/fahndung/152051

Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 15:08 Uhr durch die Polizei Gelsenkirchen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gelsenkirchen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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