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Polizeimeldungen für Fulda, 22.11.2024: Trickdiebstahl aus Wohnung. Vorsicht! Angebliche Handwerker in Fulda unterwegs.

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Trickdiebstahl aus Wohnung. Vorsicht! Angebliche Handwerker in Fulda unterwegs.

Fulda (ots) -

Fulda. Am Donnerstag (21.11.), gegen 11.15 Uhr, kam es zu einem Trickdiebstahl aus einem Mehrfamilienhaus in der Königsstraße in Fulda. Der Täter klingelte an der Eingangstür einer lebensälteren Bewohnerin und täuscht vor, dass er die Wasserleitungen im Haus auf einen Rohrbruch überprüfen muss. Die Geschädigte begab sich mit dem angeblichen Handwerker ins Bad. Währenddessen betrat eine zweite unbekannte Person die Wohnung und durchwühlte das Schlafzimmer nach Wertgegenständen. Hierbei erbeutete der Täter mindestens 1.000 Euro Bargeld und entkam anschließend unerkannt aus der Wohnung. Der angebliche Handwerker kann wie folgt beschrieben werden: Männlich, ca. 170 cm groß, zwischen 30-40 Jahre alt, normale Statur, sprach mit ausländischem Akzent, hatte dunkle Haare und war schwarz gekleidet.

Allgemeine Informationen:

Immer wieder werden Bürgerinnen und Bürger von angeblichen Dienstleistern an ihren Haustüren aufgesucht. Handwerks-, Elektrik-, Gas- oder Wasserarbeiten sind nur einige der angebotenen Leistungen. Als Handwerker getarnt verschaffen sich die Täter Zutritt zu den Häusern und Lebensräumen der Menschen. Nicht selten lassen die Täter Wohnungstüren hinter sich geöffnet und gewähren hierdurch weiteren Personen unbemerkt Zutritt zu den Wohnungen der Opfer, um deren Räumlichkeiten nach Wertsachen zu durchsuchen oder sie gehen selbst auf die Suche nach Vermögenswerten.

Wichtig ist:

  • Lassen Sie nie Unbekannte in Ihre Wohnung
  • Nutzen Sie einen Türspion und eine Sprechanlage
  • Öffnen Sie Ihre Tür nur mit vorgelegter Türsperre (z. B. Kastenschloss mit Sperrbügel)
  • Sollten Sie keine Handwerker oder Personal der Hausverwaltung erwarten, gehen Sie nicht auf Forderungen ein
  • Überprüfen Sie die Angaben der Dienstleister und der zugehörigen Firma (Ist die Firma überhaupt existent? Gibt es Erreichbarkeiten und Rezessionen?) und achten Sie bei Internetauftritten von Firmen auf tatsächlich existente Erreichbarkeiten, Impressum und Adressen
  • Zahlen Sie im Voraus nicht für in Aussicht gestellte Leistungen und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag sowie eine Rechnung aushändigen
  • Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Person an Ihrer Haustür oder ein Anruf verdächtig vorkommt
  • Wenden Sie sich auf jeden Fall auch sofort an die Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind und erstatten Sie Anzeige

Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Kontakt:

Polizeipräsidium OsthessenPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitSeveringstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:Telefon: 0661 / 105-0

X: https://X.com/polizei_ohInstagram: https://instagram.com/polizei_ohFacebook: https://www.facebook.com/PolizeiOsthessen/Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCUGcNYNkgEozGyLACRu7KhwHomepage: https://ppoh.polizei.hessen.de/Startseite/

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 13:35 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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