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Blaulichtreport für Engen, 22.11.2024: (Engen, Lkr. Konstanz) Einbruch in Wohnhaus in der Hewenstraße (21.11.2024)

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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(Engen, Lkr. Konstanz) Einbruch in Wohnhaus in der Hewenstraße (21.11.2024)

Engen (ots) -

Ein unbekannter Täter ist am Donnerstag in ein Wohnhaus in der Hewenstraße eingebrochen. Im Zeitraum zwischen 11.30 Uhr und 17.10 Uhr verschaffte sich der Unbekannte über die Terrassentür gewaltsam Zutritt zu dem freistehenden Einfamilienhaus. Anschließend durchsuchte er die Räumlichkeiten und erbeutete dabei diverse Wertgegenstände. Die Höhe des entstandenen Schadens ist noch nicht bekannt.

Zeugen, die im fraglichen Zeitraum Verdächtiges im Bereich der Hewenstraße beobachtet haben oder Personen, die sonst Hinweise auf die Identität des Einbrechers geben können, werden gebeten, sich unter der Tel. 07733 9409-0 beim Polizeiposten Engen zu melden.

Nutzen Sie das Angebot Ihrer Polizei, damit Sie wissen, ob Sie ausreichend geschützt sind und wie Sie sich besser sichern können:

Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten kompetente, kostenlose und neutrale Vor-Ort-Beratungen an und geben Ihnen Sicherungsempfehlungen. Termine können Sie beim Polizeipräsidium Konstanz unter der Telefonnummer: 07531/995-1044 vereinbaren.

Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 12:15 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Konstanz

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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