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Blaulichtreport für Grevenbroich, 22.11.2024: Einfamilienhaus wird Ziel von Einbrechern

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Einfamilienhaus wird Ziel von Einbrechern

Grevenbroich (ots) -

Ein Einfamilienhaus an der Frankenstraße in Frimmersdorf ist in der Zeit von Dienstagvormittag (19.11.), 11:00 Uhr, bis Donnerstagmittag (21.11.), 13:00 Uhr, das Ziel von Einbrechern geworden.

Unbekannte hatten eine auf der Gebäuderückseite befindliche Tür aufgehebelt und mehrere Räume des Hauses durchsucht. Ob die Täter auch etwas erbeutet haben, ist bislang nicht bekannt.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Kriminalkommissariat 14 zu melden.

Türen und Fenster werden von Einbrechern oft schon in Sekundenschnelle überwunden. Aber auch offene und gekippte Fenster, die Eingangstür, die nur ins Schloss gezogen ist oder der sorglose Umgang mit Schlüsseln machen es den Dieben leicht, einzudringen. Dabei können viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Die Polizei berät Eigentümer und Mieter kostenlos zum Thema Einbruchschutz. Interessenten werden ebenfalls gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 zu melden.

Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 12:00 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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